Kindergeld nach dem 18. Geburtstag: Wann Eltern weiterhin Anspruch haben

Kindergeld nach dem 18. Geburtstag: Wann Eltern weiterhin Anspruch haben

Mit dem 18. Geburtstag endet für viele Eltern gefühlt eine feste Größe im Familienalltag – auch beim Kindergeld. Oft herrscht Unsicherheit: Gibt es das jetzt noch? Müssen wir etwas beantragen? Was gilt bei Ausbildung oder Studium?

In diesem Artikel erfahrt ihr, wann Kindergeld auch nach der Volljährigkeit weitergezahlt wird, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf Eltern unbedingt achten sollten.


Endet das Kindergeld automatisch mit 18?

Nein – nicht automatisch.

Grundsätzlich gilt:

  • Kindergeld wird bis zum 18. Geburtstag immer gezahlt
  • danach nur unter bestimmten Voraussetzungen

Ob und wie lange Kindergeld weitergezahlt wird, hängt davon ab, was euer Kind nach dem Schulabschluss macht.


In welchen Fällen gibt es Kindergeld nach dem 18. Geburtstag?

Kindergeld kann in der Regel bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt werden, wenn euer Kind:

  • eine Schul- oder Berufsausbildung macht
  • studiert
  • einen Freiwilligendienst leistet (z. B. FSJ, BFD)
  • sich in einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet

👉 Entscheidend ist, dass sich euer Kind in einer anerkannten Ausbildungsphase befindet.


Ausbildung und Studium: Was ist wichtig?

Während der Ausbildung

  • Kindergeld wird weitergezahlt
  • unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Nachweise müssen regelmäßig eingereicht werden

Während des Studiums

  • ebenfalls Anspruch auf Kindergeld
  • Studienbescheinigungen sind erforderlich
  • auch hier gilt die Altersgrenze von 25 Jahren

Was gilt bei Nebenjobs und Einkommen?

Früher spielte die Einkommenshöhe eine Rolle – das ist heute nicht mehr entscheidend.

Wichtig ist:

  • Das Kind darf nebenbei arbeiten
  • Auch Minijobs oder Werkstudententätigkeiten sind erlaubt

👉 Ausschlaggebend ist nicht das Einkommen, sondern der Ausbildungsstatus.


Übergangszeiten und Wartesemester

Auch in Übergangsphasen kann Anspruch bestehen, zum Beispiel:

  • zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn
  • zwischen Bachelor und Master

Diese Übergangszeit darf maximal vier Monate betragen.

Längere Wartezeiten (z. B. Wartesemester) müssen gut begründet sein und sind nicht automatisch kindergeldberechtigt.


Wann entfällt der Anspruch auf Kindergeld?

Kein Anspruch besteht in der Regel, wenn:

  • das Kind keiner Ausbildung nachgeht
  • es dauerhaft arbeitet und nicht mehr in Ausbildung ist
  • die Altersgrenze von 25 Jahren überschritten ist

👉 Ausnahme:
Bei Kindern mit Behinderung können andere Regelungen gelten.


Was Eltern aktiv tun müssen

Ganz wichtig:
Die Familienkasse zahlt nicht automatisch weiter.

Eltern müssen:

  • rechtzeitig Nachweise einreichen
  • Änderungen sofort melden
  • auf Schreiben der Familienkasse reagieren

Typische Nachweise sind:

  • Schul- oder Studienbescheinigungen
  • Ausbildungsverträge
  • Bescheinigungen über Freiwilligendienste

Typische Fehler vermeiden

❌ „Das läuft einfach weiter“
❌ „Das melden wir später“
❌ „Die Familienkasse weiß doch Bescheid“

✔ Besser:

  • Fristen im Blick behalten
  • Unterlagen frühzeitig einreichen
  • Kopien aufbewahren

So vermeidet ihr Rückforderungen oder Zahlungslücken.


Kindergeld und Volljährigkeit: Auch fürs Kind ein Thema

Ab 18 ist euer Kind rechtlich selbstständig – trotzdem wird das Kindergeld meist weiter an die Eltern ausgezahlt.

Sinnvoll ist:

  • offen darüber zu sprechen
  • zu klären, wofür das Geld genutzt wird
  • Transparenz zu schaffen

Gerade in Ausbildung oder Studium hilft das, Verantwortung zu lernen.


Überblick behalten mit der Checkliste

Das Kindergeld ist ein wichtiger Punkt rund um die Volljährigkeit.
Alle Themen findet ihr auch gesammelt hier:

➡️ Zur Checkliste zur Volljährigkeit


Der große Überblick für Eltern

Den kompletten Zusammenhang rund um den 18. Geburtstag findet ihr hier:

➡️ 18. Geburtstag: Checkliste zur Volljährigkeit für Eltern


📌 Fazit

Kindergeld endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag – aber es erfordert Aufmerksamkeit. Wer die Voraussetzungen kennt und rechtzeitig handelt, kann die finanzielle Unterstützung während Ausbildung oder Studium weiterhin nutzen und unnötigen Stress vermeiden.

Für junge Erwachsene kann ein Finanzratgeber helfen, Einnahmen, Ausgaben und Versicherungen besser einzuordnen.

Eva

Ich bin seit 2008 Produkttesterin, seit 2011 mit dem eigenen Produkttestblog. In meinem Blog schreibe ich über Online-Shops, Produktneuheiten, Freizeitaktivitäten und Reiseziele für Familien und starte wöchentlich Gewinnspiele und Testaktionen für meine Leser.