Unterhalt für volljährige Kinder: Was Eltern wissen und zahlen müssen
Mit dem 18. Geburtstag endet die elterliche Sorge – die Unterhaltspflicht jedoch oft nicht. Genau hier entsteht bei vielen Familien Unsicherheit:
Müssen wir weiterhin zahlen? Wie lange? Und was passiert, wenn ein Elternteil bisher keinen Unterhalt gezahlt hat?
In diesem Artikel erfahrt ihr, wann Eltern für volljährige Kinder unterhaltspflichtig sind, wie sich der Unterhalt grundsätzlich berechnet und was gilt, wenn bisher das Jugendamt eingesprungen ist.
Endet die Unterhaltspflicht automatisch mit 18?
Nein.
Die Volljährigkeit beendet nicht automatisch die Unterhaltspflicht der Eltern.
Grundsätzlich gilt:
- Eltern sind unterhaltspflichtig, solange sich das Kind
in einer angemessenen Ausbildung befindet - Ziel ist es, dem Kind einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu ermöglichen
Das kann eine Berufsausbildung oder ein Studium sein.
Was ändert sich mit der Volljährigkeit?
Mit dem 18. Geburtstag ändern sich wichtige rechtliche Rahmenbedingungen:
- beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig
- der Unterhalt wird direkt an das Kind gezahlt
- das Kindergeld wird vollständig angerechnet
- das Kind muss seine Bedürftigkeit nachweisen
👉 Unterhalt ab 18 ist also keine Einbahnstraße mehr.
Wann besteht Unterhaltsanspruch für volljährige Kinder?
Ein Anspruch besteht in der Regel, wenn euer Kind:
- eine erste Ausbildung macht
- studiert
- sich in einer kurzen Übergangszeit (bis zu vier Monate) zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet
Voraussetzungen sind:
- ernsthafte und zielstrebige Ausbildung
- keine unnötigen Verzögerungen
- Mitwirkung des Kindes (Nachweise, Informationen)
Wann entfällt der Unterhaltsanspruch?
Kein oder kein voller Anspruch besteht häufig, wenn:
- das Kind keiner Ausbildung nachgeht
- eine Ausbildung ohne triftigen Grund abgebrochen wird
- längere Orientierungsphasen ohne Perspektive entstehen
- das Kind ausreichend eigenes Einkommen erzielt
👉 Jeder Fall ist individuell – pauschale Aussagen sind nicht möglich.
Wie hoch ist der Unterhalt für volljährige Kinder?
Die Höhe des Unterhalts hängt ab von:
- dem Einkommen beider Eltern
- der Lebenssituation des Kindes
- eigenem Einkommen des Kindes
- der Wohnsituation
Kind lebt noch zu Hause
Der Bedarf ist niedriger, da Unterkunft und Verpflegung gestellt werden.
Kind lebt auswärts (z. B. Studium)
Hier gilt ein pauschaler monatlicher Bedarf, von dem:
- Kindergeld
- eigenes Einkommen
abgezogen werden.
Was zählt als eigenes Einkommen des Kindes?
Angerechnet werden zum Beispiel:
- Ausbildungsvergütung
- regelmäßiges Einkommen
- BAföG (teilweise)
Nicht oder nur eingeschränkt angerechnet werden oft:
- Ferienjobs
- gelegentliche Nebenjobs
Beide Eltern sind jetzt unterhaltspflichtig
Ab Volljährigkeit gilt:
- beide Eltern zahlen anteilig nach ihrem Einkommen
- es gibt keinen betreuenden Elternteil mehr
- das Kind muss sich an beide Eltern wenden
Das ist für viele Familien eine Umstellung – klare Absprachen helfen.
Was ist, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt und bisher das Jugendamt eingesprungen ist?
Viele Alleinerziehende erhalten bis zum 18. Geburtstag Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, wenn der andere Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt zahlt. Das sorgt für finanzielle Sicherheit – endet aber mit der Volljährigkeit des Kindes.
👉 Wichtig zu wissen:
Der Unterhaltsvorschuss wird nur bis zum 18. Geburtstag gezahlt.
Ab diesem Zeitpunkt springt das Jugendamt nicht mehr finanziell ein, auch dann nicht, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil weiterhin nicht zahlt.
Was passiert ab dem 18. Geburtstag?
Mit der Volljährigkeit gilt:
- der Unterhaltsvorschuss endet automatisch
- das Jugendamt zahlt kein Geld mehr aus
- der Unterhalt muss direkt vom unterhaltspflichtigen Elternteil eingefordert werden
Ab jetzt ist das volljährige Kind selbst zuständig, seinen Unterhaltsanspruch geltend zu machen.
Besteht trotzdem ein Unterhaltsanspruch?
Ja – in vielen Fällen schon.
Auch nach dem 18. Geburtstag besteht ein Unterhaltsanspruch, wenn das Kind:
- sich in Ausbildung oder Studium befindet
- einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss anstrebt
- seinen Mitwirkungspflichten nachkommt
Der unterhaltspflichtige Elternteil kann sich also nicht einfach entziehen, nur weil das Kind volljährig ist.
Welche Unterstützung gibt es ab 18 noch?
Das Jugendamt:
- zahlt keinen Unterhalt mehr
- kann aber beratend unterstützen, z. B. bei Fragen zur Unterhaltsberechnung
Besteht bereits ein Unterhaltstitel aus der Minderjährigkeit, kann dieser oft weiter genutzt oder angepasst werden.
Ergänzend können – je nach Situation – Leistungen wie:
- BAföG
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
beantragt werden. Sie ersetzen den Unterhalt nicht, können ihn aber ergänzen.
Unterhalt und Kindergeld – wie hängt das zusammen?
Das Kindergeld:
- steht rechtlich dem Kind zu
- wird meist an die Eltern ausgezahlt
- wird voll auf den Unterhalt angerechnet
Sinnvoll sind:
- klare Absprachen
- Transparenz über die Verwendung
- ggf. Weiterleitung an das Kind
Typische Fehler, die Eltern vermeiden sollten
❌ „Ab 18 zahlen wir nichts mehr“
❌ „Das Jugendamt kümmert sich weiter“
❌ „Das Kind soll das allein regeln“
✔ Besser:
- sich frühzeitig informieren
- offen mit dem Kind sprechen
- Nachweise einfordern
- Absprachen klar festhalten
Überblick behalten mit der Checkliste
Der Unterhalt ist ein zentraler Punkt rund um die Volljährigkeit.
Alle wichtigen Themen findet ihr gesammelt hier:
➡️ Zur Checkliste zur Volljährigkeit
Der große Überblick für Eltern
Den vollständigen Zusammenhang rund um den 18. Geburtstag findet ihr hier:
➡️ 18. Geburtstag: Checkliste zur Volljährigkeit für Eltern
📌 Fazit
Unterhalt für volljährige Kinder ist kein Automatismus – aber oft weiterhin Pflicht. Besonders wichtig: Der Unterhaltsvorschuss endet mit 18, der Unterhaltsanspruch häufig nicht. Wer die Regeln kennt, rechtzeitig plant und offen kommuniziert, kann finanzielle Engpässe und Konflikte vermeiden.
Für junge Erwachsene kann ein Finanzratgeber helfen, Einnahmen, Ausgaben und Versicherungen besser einzuordnen.
